AGB

V o r b e m e r k u n g e n

Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen.

Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.

A n g e b o t  und  A n g a b e n

Das Immobilienangebot und das erstellte Exposé wurden aufgrund der vom Eigentümer erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt.

Nelke Immobilien überprüft die vom Anbieter erhaltenen Informationen nicht und kann daher keine Gewähr und keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen.

Das Immobilienangebot von Nelke Immobilien ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nelke Immobilien nicht an Dritte weitergeben werden. Verstößt ein Angebotsempfänger gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Angebotsempfänger verpflichtet, Nelke Immobilien den Schaden in Höhe der zu erwartenden Provision zu ersetzen.

Der Eigentümer verpflichtet sich, Nelke Immobilien im qualifizierten Allein-Makler-Auftrag zu beschäftigen.

P r o v i s i o n

Die Tätigkeit von Nelke Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit von Nelke Immobilien ein Vertrag zustande kommt.

Ein Provisionsanspruch ist auch dann entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelten Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

Für die vermittelnde Tätigkeit dem Verkauf von Immobilien errechnet sich die Provision im Allgemeinen als prozentualer Teil aus dem Verkaufspreis und ist vom Veräußerer und/oder Käufer zu tragen.

E r s a t z g e s c h ä f t, F o l g e g e s c h ä f t

Sollte anstelle des ursprünglich angestrebten Geschäftes ein anderer Hauptvertrag über ein anderes Objekt zwischen dem Auftraggeber des Maklers und dem Kunden des Maklers oder ein Zuschlag im Wege der Zwangsversteigerung zu Stande kommen, so ist der Kunde dennoch gegenüber dem Makler zur Zahlung der Provision verpflichtet.

Gleiches gilt, wenn im Zuge des Kontaktes mit dem Auftraggeber des Maklers und dem Maklerkunden innerhalb von 12 Monaten weitere Objekte des Auftraggebers bekannt werden und der Maklerkunde eines oder mehrerer dieser Objekte erwirbt, mietet oder pachtet. Sollte eine Provision mit dem Auftraggeber vereinbart worden sein, so ist dieser in diesem Falle ebenso verpflichtet, die Provision an den Makler zu bezahlen.

Des Weiteren gilt diese Regelung, wenn anstatt des Kaufvertrages ein Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt oder umgekehrt.

V e r h a n d l u n g e n

Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über Nelke Immobilien einzuleiten.

Bei Direktverhandlungen ist auf Nelke Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der Nelke Immobilien über das Ergebnis zu informieren.

Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit Nelke Immobilien und Anbieterseite vorgenommen werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Nelke Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Wird Nelke Immobilien“ beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

G r u n d b u c h e i n s i c h t – B a u u n t e r l a g e n – W i r t s c h a f t s p l a n

Der Auftraggeber bevollmächtigt Nelke Immobilien sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten ect. einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern.

Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

V o r k e n n t n i s

Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben, eMail oder Faxbrief an den Makler.

Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.

V e r b o t der Weitergabe von Informationen

Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind nur und einzig und allein für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.

D o p p e l t ä t i g k e i t

Nelke Immobilien darf sowohl für Käufer, als auch für Verkäufer provisionspflichtig tätig werden.

S a l v a t o r i s c h e  K l a u s e l

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interesse der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

G e r i c h t s s t a n d

Soweit eine gesetzliche Vereinbarung des Gerichtsstands zulässig ist, gilt Bernburg als Gerichtsstand vereinbart.

Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Nelke Immobilien, Hallesche Str. 8 in 06406 Bernburg, Tel.: 03471/372106, Fax: 03471/373571, E-Mail: detlef.nelke@nelke-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Widerrufsformular (Muster)

 

Absender:

 

Herr/Frau, Name, Adresse:

 

Empfänger

Nelke Immobilien                                                     Tel. : 03471/372106

Hallesche Str. 8                                                          Fax: 03471/373571

06406 Bernburg                                                      E-Mail: detlef.nelke@nelke-immobilien.de

 

 

Widerruf des Maklervertrages

Maklervertrag  vom (Datum), Vertragsbezeichnung, Vertragsnummer, Kundennummer:

______________________________________________________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich innerhalb der gesetzlichen Frist den oben genannten mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag.

 

 

Ort, Datum: ………………….                                   Unterschrift: ___________________________